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Barrierefreiheit



Vorbemerkungen: Ab dem 29.06.2025 müssen die gesetzlichen Informationspflichten zur Barrierefreiheit im Online-Shop erfüllt werden. Shopbetreiber müssen dann unter einer separaten Schaltfläche in der zentralen Shop-Navigation, die eine eindeutige Bezeichnung wie z.B. „Barrierefreiheit“ tragen sollte, eine Erklärung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit ihres Shops bereitstellen. 
Hinweis: Dieses Muster wurde gewissenhaft und mit größter anwaltlicher Sorgfalt erstellt. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es bietet Hilfestellung für die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung und ist als Vorschlag für mögliche Regelungen zu verstehen. Eine eigenständige Prüfung und Anpassung durch den Verwender wird empfohlen. 

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Einleitung 

Wir sind bestrebt, unsere Website https://shop.lautergold.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. 
Unser Ziel ist es, allen Nutzern, insbesondere auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eine leichte und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen. 
Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer Website, die Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Beschwerde. 

Geltungsbereich dieser Erklärung 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://shop.lautergold.de. 

Dienstleistungsbeschreibung 

Auf dieser Website bieten wir folgende Leistungen an: Waren Dienstleistungen: Lohn- und Sonderabfüllung von Spirituosen, sowie Führungen und Verkostungen in unserem Museum und dem Werksverkauf Darüber hinaus enthält diese Website einen Blog. Häufig gestellte Fragen samt Antworten sind ebenfalls auf dieser Website enthalten. Ferner bieten wir unseren Kunden Informationen zu aktuellen oder vergangenen Veranstaltungen, sowie zu Rezeptideen für die Verwendung unserer Produkte. Außerdem enthält die Webseite einen Karrierebereich. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Unsere Website erfüllt teilweise die Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der BFSGV , die geltenden technischen Standards der europäischen Norm EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1. Die WCAG- Konformität entspricht der Stufe AA. 

Umgesetzte Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren 

Die Barrierefreiheitsanforderungen werden auf unserer Website insbesondere durch folgende Maßnahmen erfüllt: 
  • Klar erkennbare Schriftgrößen und starke Farbkontraste
  • Navigierbarkeit per Maus und per Tastatur 
  • Alternativtexte für Bilder 
  • Leicht lesbare und verständliche Sprache 
  • Zusätzliche Texthinweise beim Nichtausfüllen von Pflicht-Eingabefeldern 
  • Kompatibilität mit allen gängigen Screenreadern (Bildschirm-Lesehilfen) 
  • Anpassbare Darstellungsoptionen für verschiedene Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop-Computer etc.) 

Barrieren melden, Feedback und Kontaktdaten 

Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung der Website benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. 
Auf folgenden Wegen können Sie uns kontaktieren: 
Lautergold Paul Schubert GmbH 
August Bebel Straße 5, 
08315 Lauter-Bernsbach 
contact@lautergold.de 
https://shop.lautergold.de/Unternehmen/Kontakt/ 
Sollten Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. 
Zuständige Marktüberwachungsbehörde 
MLBF (in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt 
Postfach 39 11 55 
39135 Magdeburg 
Telefon: 0391 567-4530 
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de 

Erstellungsprozess dieser Erklärung 

Diese Erklärung wurde durch interne Tests erstellt. 
Methoden zur Prüfung der Barrierefreiheit: KI gestützte Analyse der Webseite 

Aktualisierung dieser Erklärung 

Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. 
Letzte Aktualisierung: 24.09.2025 
Quelle: https://www.haendlerbund.de